Rechnung Mahnung der WSK Media UG wegen Anzeigenvertrag (Werbung in einem Druckobjekt) erhalten?

Aktuell hat hier ein Gewerbetreibender eine Zahlungsaufforderung der Firma WSK Media UG (haftungsbeschränkt) zur Prüfung vorgelegt. Der Forderung liegt ein Anzeigenauftrag zugrunde. Gegenstand des Anzeigeauftrages ist der Druck einer Anzeige mit Unternehmensdaten in einem Druckobjekt (Werbeanzeige in einem Folder). Das Druckobjekt soll in einem bestimmten Postleitzahlengebiet verschickt/verteilt werden soll. In den Auftragsbedingungen ist aufgeführt, dass der Anzeigeauftrag für eine feste Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wird und 6 kostenpflichtige Auflagen beinhaltet, die in zweimonatigen Abständen veröffentlicht werden. Ebenso ist eine automatische Verlängerung des Vertrages vorgesehen, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Weiter sind verschiedene Kosten aufgelistet. Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von knapp über 1.000,00 EUR brutto für je eine Auflage. Im konkreten Fall ist der Vertrag vor Ort durch Besuch eines Vertreters durch Unterzeichnung eines Formulars zustande gekommen. Nachdem der Betroffene nach zwei Monaten eine zweite Rechnung erhalten hat, ist dieser misstrauisch geworden und hat um Durchsicht der Unterlagen gebeten.

Allgemeine Informationen:

Print-Werbung kann im Einzelfall sinnvoll sein; sie ist allerdings auch kostenintensiver als Online-Werbung. Im konkreten Fall summiert sich das Gesamtvolumen des Vertrags auf knapp 6.000,00 EUR brutto. Regelmäßig berichten die betroffenen Gewerbetreibenden, dies so nicht realisiert und auch in der Hektik des täglichen Geschäftes nicht gelesen zu haben. Schließlich stehen die Vertragsmodalitäten lediglich im Kleingedruckten und werden lediglich überflogen oder mangels Möglichkeit gar nicht gelesen. Aufgrund der hohen Gesamtforderung fragen Betroffene nach Möglichkeiten, von dem Vertrag Abstand zu nehmen. Hier sollte man sich rechtlichen Beistand holen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Branchenbuchverträge können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Bei Bedarf sind wir bundesweit tätig.

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